Aktuelles

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG 2024-01-05 11:23:52

Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die für Geflüchtete aus der Ukraine zum vorübergehenden Schutz erteilt wurden, werden verlängert. Insofern die Aufenthaltserlaubnis am 01. Februar 2024 gültig ist, wird sie ohne erneute Antragstellung automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert. 

Die Meldung des Landes Bremen dazu finden Sie hier. Die Informationen finden Sie auch auf ukrainisch, russisch und englisch.

 

FAQ zum Chancen-Aufenthaltsrecht 2023-10-17 17:26:47

Informationen zum Chancenaufenthaltsrecht

Seit dem 31.12.2022 gibt es das Chancen-Aufenthaltsrecht. Zur Information möchten wir Ihnen das FAQ der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration nahelegen. Darin werden die wichtigsten Fragen rund um das Chancen-Aufenthaltsrecht beantwortet. Sie finden das FAQ hier.

 

Digitales Angebot 2023-10-13 13:26:52

Orientierung und Umgang mit Computern, Smartphones und dem Internet

Für Geflüchtete bietet das Teilprojekt der Waller Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ein  Angebot zur digitalen Grundbildung. Das Angebot unterstützt Geflüchtete dabei digitale Kompetenzen für den Einstieg in Ausbildung und Arbeit zu erwerben. Von der Einrichtung einer E-Mail-Adresse, Erstellen von PowerPoint-Präsentationen bis zur Unterstützung beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen - Inhalt und Form können sich nach den Bedarfen der Teilnehmenden richten. Das Coaching ist in Kursen oder in Eins-zu-Eins-Unterstützung möglich.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei der WaBeQ.